Therms der Verwendung
  1. MIETPREIS
    • Der Mietpreis beinhaltet die Nutzung eines voll ausgestatteten Bootes. Der Mietpreis beinhaltet nicht:
      • Kraftstoffkosten,
      • Kosten im Zusammenhang mit dem maritimen Bereich und dem Liegeplatz,
      • Einzahlungskosten (Einzahlung).
  2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
      • ZAHLUNGSART
        • Online-Reservierungen:
          • Zahlung von 30% des Mietpreises nach Genehmigung des Vertrages,
          • Zahlung von 70% des Mietpreises zwei Wochen vor Mietbeginn.
      • ANZAHLUNG
        • Vor der Charter ist der Mieter verpflichtet, beim Eigentümer eine Anzahlung in Höhe des für das angeforderte Schiff angegebenen Betrags zu leisten (HINWEIS: Die Anzahlung kann nur in bar erfolgen).
        • Die Kaution wird dem Mieter vollständig zurückerstattet, sofern das Boot pünktlich, sauber und ordentlich, ohne Beschädigung und mit vollem Kraftstofftank zurückgegeben wird.
  3. ÜBERNAHME DES SCHIFFES
    • "NB Sailing" ist verantwortlich für die Ausrüstung, Sauberkeit und Ordnung des Schiffes und die Vorbereitung des Schiffes für das Fahren (volle Gas- und Wassertanks). Während der gesamten Mietzeit bleibt das Schiff Eigentum von "NB Sailing".
      • BENUTZUNG
        • Vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ist der Mieter verpflichtet, zusammen mit dem Vermieter den allgemeinen Zustand des Schiffes zu überprüfen und die Ausrüstung und das Inventar zu überprüfen. Alle Mängel am Boot und an der Ausrüstung, die vor dem Charter nicht entdeckt wurden, berechtigen den Mieter nicht, Mietpreise mit einem Rabatt anzufordern.
      • MIETDAUER
        • Das Schiff wird dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt, frühestens um 9:00 Uhr MEZ, am vereinbarten Ort übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Schiff spätestens um 19:00 Uhr MEZ am vereinbarten Ort zurückzugeben.
      • RÜCKGABE DES SCHIFFES (LOGOUT)
        • Der Charterer ist verpflichtet, das Schiff pünktlich zum vereinbarten Bestimmungsort an den Eigner zurückzugeben. Das Schiff muss sauber und ordentlich, unbeschädigt und der Kraftstofftank voll sein. Wenn das Schiff nicht rechtzeitig zum vereinbarten Bestimmungsort zurückkehrt, ist es obligatorisch, sich an "NB Sailing" zu wenden und nur die Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise zu befolgen. Eine verspätete Rückgabe kann bei höherer Gewalt gerechtfertigt sein, sofern der Mieter "NB Sailing" unverzüglich benachrichtigt. Die Kosten für verlorene oder beschädigte Teile des Schiffes und / oder der Ausrüstung, die vom Charterer und seiner Besatzung verursacht wurden, werden von der Kaution abgezogen. Wenn der Kraftstofftank nicht voll ist, zieht der Eigentümer von der Kaution den Betrag ab, der zum Auftanken des Kraftstofftanks erforderlich ist.
      • KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
        • Wenn der Mieter die vereinbarte Frist nicht innerhalb von 24 Stunden einhält, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag zu kündigen und das Schiff weiter in das Angebot aufzunehmen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.
      • STORNIERUNG
        • Wenn der Charterer und seine Besatzung die Miete aus irgendeinem Grund nach Beginn der Mietzeit (nach Übernahme des Bootes) stornieren, behält "NB Sailing" den vollen Mietpreis und berechnet dem Mieter alle mit der Stornierung verbundenen Kosten. Wenn der Mieter die Miete bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn storniert, behält "NB Sailing" 30% des Mietpreises, während "NB Sailing" den vollen Mietpreis behält, wenn die Stornierung innerhalb der 4 Wochen von Beginn der Vermietung erfolgt.
  4. VERANTWORTUNG DES EIGENTÜMERS
      • SCHIFFSDOKUMENTE
        • Der Vermieter erhält alle für den Mietvertrag erforderlichen gültigen Unterlagen und ist verpflichtet, diese während der Mietdauer ordnungsgemäß zu pflegen.
      • VERMIETUNGSBEGINN
        • Wenn das Schiff aus einem mit dem Charterer nicht zusammenhängenden Grund nicht verfügbar ist, hat der Charterer das Recht, eine Rückerstattung für den Teil der Mietzeit zu verlangen, für den das Schiff nicht verfügbar war. NB Sailing wird versuchen, ein ähnliches oder besseres Ersatzschiff zum gleichen Preis anzubieten.
      • VERSICHERUNG
        • Das Schiff, die Ausrüstung und die Besatzung sind je nach Art des gecharterten Schiffes gegen alle Schäden und Verluste versichert. Das Schiff und der Kapitän des Schiffes sind gegen Schäden Dritter versichert. Alle von der Versicherung gedeckten Schäden und / oder Verluste sind unverzüglich NB Sailing zu melden.
      • VERLUST DES EIGENTUMS
        • NB Sailing haftet nicht für den Verlust und / oder die Beschädigung von Mietern oder Eigentum Dritter an Bord. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verzichtet der Mieter auf den Anspruch auf Entschädigung für diese Art von Verlust und Beschädigung durch "NB Sailing".
  5. HAFTUNG DES MIETERS
    • Der Vermieter ist verpflichtet, dem Eigentümer alle materiellen und rechtlichen Kosten zu zahlen, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, die das Ergebnis der Arbeit des Vermieters und der Fahrlässigkeit sind, für die der Eigentümer gegenüber einem Dritten verantwortlich ist. Der Charterer ist insbesondere im Falle der Beschlagnahme des Bootes aufgrund illegaler Aktivitäten verantwortlich. Im Falle eines Unfalls und / oder eines Schiffswracks ist der Mieter verpflichtet, den Verlauf der Ereignisse aufzuzeichnen oder eine schriftliche Mitteilung vom Hafenmeisteramt, von Ärzten oder anderen autorisierten Parteien einzuholen und "NB Sailing" unverzüglich zu benachrichtigen, falls die Schiff fehlt, beschlagnahmt oder Segeln ist nicht möglich oder ist von einer autorisierten Partei oder einer anderen Person verboten, der Mieter ist verpflichtet, "NB Sailing" und die autorisierten Parteien zu benachrichtigen. Der Mieter muss den Ölstand täglich überprüfen, bevor er den Motor startet. Der Mieter haftet für Schäden und Verluste durch Ölmangel im Motor. Schäden an Teilen des Schiffes unterhalb des Wasserspiegels, die durch Fahrlässigkeit und unachtsame Arbeit des Vermieters verursacht wurden, werden dem Vermieter in Rechnung gestellt.
      • SCHAEDEN
        • Bei allen Schäden, unabhängig von der Ursache, ist der Mieter verpflichtet, "NB Sailing" unverzüglich zu benachrichtigen, um den Vermieter über die Lösung des Problems zu informieren. Dem Mieter werden alle nicht autorisierten Reparaturen und Ersetzungen in Rechnung gestellt.
  6. BESCHWERDE
    • Bei Konflikten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden beide Parteien versuchen, diese im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Ist dies nicht möglich, gilt das zuständige Gericht der Republik Kroatien als zuständig für die Lösung des Konflikts. Für die Auslegung dieses Abkommens betrachtet die zuständige Behörde der Republik Kroatien den in kroatischer Sprache verfassten Text als rechtsgültig.

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